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Quo vadis Nachhaltigkeitsreporting?
Bereits die ausgewählten 9 Institutionen mit ihren Untergruppierungen geben einen guten Eindruck, welche Komplexität im Nachhaltigkeitsberichtswesen herrscht. Dies führt unweigerlich zu einem merklichen administrativen Aufwand für Unternehmen.
Ohne Standards und Richtlinien geht es nicht
Es gibt Herausforderungen
- Wie berücksichtige ich Verbräuche, die ich nicht selbst verursacht habe, sondern die durch für meine Produktion erforderliche Rohstoffe, Zutaten, Vorprodukte etc. entstanden sind?
- Wie messe und bewerte ich meine soziale bzw. gesellschaftliche Wirkung als Unternehmen? Was sind Menschenrechte, gute und sichere Arbeitsbedingungen oder faire Lieferketten wert?
- Die unterschiedlichen externen Stakeholder bzw. Interessengruppen legen unterschiedliche Schwerpunkte auf das Berichtswesen über die Nachhaltigkeit. Es überrascht nicht, dass sich die Anforderungen von Umweltschützern, Menschrechtlern oder Investoren stark unterscheiden.
Unerwünschte Komplexität
EU-Richtlinie - Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als Chance?
Es ist scheint erforderlich, dass vor dem faktischen Eintreten der Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht auch für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der der EU-Richtlinie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine Konsolidierung, d.h. Vereinheitlichung, Vereinfachung und Reduzierung des Umfangs stattfindet, damit das Nachhaltigkeitsreporting nicht zum administrativen Monster wird.
European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)
Einfach & Verständlich
© Roman Koehler 2024
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