Standards für das Nachhaltigkeitsreporting – Komplexität ohne Ende?
24.Mar.2024 22:52
Warum internationale Rahmenbedingungen essentiell für ein sinnhaftes Nachhaltigkeitsreporting sind und welche Entwicklungen eine Reduktion der Vielzahl und Komplexität an Standards erwirken könnten und sollten.
Nachhaltigkeitsreporting Komplexität

Beitragsbild: Marvin Meyer – Unsplash.com

Quo vadis Nachhaltigkeitsreporting?

 

Bereits die ausgewählten 9 Institutionen mit ihren Untergruppierungen geben einen guten Eindruck, welche Komplexität im Nachhaltigkeitsberichtswesen herrscht. Dies führt unweigerlich zu einem merklichen administrativen Aufwand für Unternehmen.

Welche Entwicklung ist in Europa zu erwarten und was kann dies für Unternehmen bedeuten?

Ohne Standards und Richtlinien geht es nicht

Nicht nur durch die immer schneller zunehmende Klimaerwärmung wird deutlich, dass weltweit effektive Maßnahmen zu einer nachhaltigeren Geschäftstätigkeit von Unternehmen umgesetzt werden müssen.
 
Doch, wie schon Management-Legende Peter Drucker in seinem bekannten Ausspruch bemerkt:
„If you can’t measure it, you can’t manage it.“
 
Allerdings würde es ohne einheitliche Rahmenbedingungen für das Erheben der Informationen zu einem Wildwuchs von Kennzahlen und Berichten kommen, von denen jeder unter Umständen nach „gutdünken“ auf anderen Annahmen und Messverfahren basieren könnte.
 
Es müssen also Standards zur Messung der (Nicht-)Nachhaltigkeit zur Verfügung stehen, damit jedes Unternehmen in einer allgemein vergleichbaren Art und Weise sich messen, darüber berichten und sich vergleichen kann.

Es gibt Herausforderungen

Richtlinien, die einen Standard für die Messung vorgeben klingen vielleicht im ersten Moment trivial, doch  der Teufel kann im Detail stecken:
 
  • Wie berücksichtige ich Verbräuche, die ich nicht selbst verursacht habe, sondern die durch für meine Produktion erforderliche Rohstoffe, Zutaten, Vorprodukte etc. entstanden sind?
  • Wie messe und bewerte ich meine soziale bzw. gesellschaftliche Wirkung als Unternehmen? Was sind Menschenrechte, gute  und sichere Arbeitsbedingungen oder faire Lieferketten wert?
  • Die unterschiedlichen externen Stakeholder bzw. Interessengruppen legen unterschiedliche Schwerpunkte auf das Berichtswesen über die Nachhaltigkeit. Es überrascht nicht, dass sich die Anforderungen von Umweltschützern, Menschrechtlern oder Investoren stark unterscheiden.

Unerwünschte Komplexität

EU-Richtlinie - Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) als Chance?

Für Unternehmen gestaltet sich das Nachhaltigkeitsreporting aufgrund der Komplexität der existierenden Rahmenwerke, ihrer Unterschiedlichkeiten und der schier unmöglichen Aufgabe, es allen externen Stakeholdern recht zu machen, schwierig.
 

Es ist scheint erforderlich, dass vor dem faktischen Eintreten der Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht auch für kleine und mittlere Unternehmen gemäß der der EU-Richtlinie, der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), eine Konsolidierung, d.h. Vereinheitlichung, Vereinfachung und Reduzierung des Umfangs stattfindet, damit das Nachhaltigkeitsreporting nicht zum administrativen Monster wird.

European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG)

Diese Aufgabe ist der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zugefallen, deren Rolle entsprechend der Zuweisung durch die CSRD entsprechend erweitert wurde.
 
Die Mission von EFRAG ist es, das europäische öffentliche Interesse sowohl im Bereich der Finanzberichterstattung als auch im Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu dienen.
 
Diese Rahmenbedingungen laufen unter dem Titel der  European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Die EFRAG hat ihre ersten Entwürfe im November 2022 veröffentlicht.
 
Es ist die einhellige Meinung, dass hier noch einige Anpassungen erforderlich sind. Ein wesentlicher Einwand ist, dass die Diskrepanz zu den ISSB Standards noch verringert werden sollte. Insbesondere die Anforderung der doppelten Wesentlichkeit  (bzw. double materiality), also der Betrachtung der Auswirkung des Geschäftsbetriebes sowohl auf Mensch und Umwelt als auch auf das Unternehmen selbst, macht Unternehmen Bauchschmerzen
 
Wie in der EU-Richtlinie CSRD verankert, soll die Europäische Kommission bereits bis zum 30. Juni 2023 ein erstes Paket der ESRS mittels Rechtsakt verbindlich festlegen.
 
Die Zeit ist mal wieder knapp und es bleibt zu hoffen, dass der Eindruck, mit der heißen Nadel zu stricken, sich nicht bestätigt.

Einfach & Verständlich

Wir werden sehen, ob der Wunsch der Unternehmen nach einfachen und verständlichen Vorgaben durch die beteiligten Parteien trotz der komplexen Rahmenbedingungen und Anforderungen erfüllt werden kann. Die eierlegende Wollmilchsau oder hier im Süden der Wolpertinger – beide werden nicht in der Eile erschaffen.
 
Wir wünschen es uns, wie es Einstein mal beschrieben hat:
„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden.“
Weiterführende Inhalte zu diesem Thema

EU-Richtline CSRD Deutsch

EFRAG ESRS Entwürfe

 

© Roman Koehler 2024

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