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Wer legt die internationalen Rahmenbedingungen für das Nachhaltigkeitsberichtswesen fest?
Die unterschiedlichen Player und ihr Fokus
1. Global Reporting Initiative (GRI)
2. IFRS Stiftung bzw. Foundation (IFRS)
2.1 International Sustainability Standards Board (ISSB)
Das ISSB wurde im November 2021 von der IFRS-Stiftung gegründet und gehört zu ihr.
2.2 Sustainability Accounting Standards Board (SASB)
2.3 International Accounting Standards Board (IASB)
Das IASB ist verantwortlich für die die Entwicklung von globalen Rechnungslegungsstandards und steht unter der Aufsicht der IFRS-Stiftung.
Es ist eine unabhängige Gruppe von Experten mit aktueller, praktischer Erfahrung bei der Festlegung von Rechnungslegungsstandards, bei der Erstellung, Prüfung oder Verwendung von Finanzberichten und in der Rechnungslegungsausbildung. Zudem muss das Expertenteam auch geographisch diversifiziert sein.
Obwohl hier zur Vollständigkeit aufgeführt, ist das IASB ist nicht direkt mit der Schaffung von Rahmenbedingungen für das Nachhaltigkeitsreporting betraut. Es erhält diese von dem ISSB, das ein Teil der IFRS-Stiftung ist.
3. Vereinte Nationen bzw. United Nations (UN)
3.1 UN Global Compact - Fortschrittsbericht bzw. Communication on Progress (COP)
Nachhaltigkeitsberichterstattung ist eine zentrale Anforderung für die Teilnahme am UN Global Compact. Die Initiative versteht sich nicht als zertifizierbarer Standard oder als Regulierungsinstrument, sondern als ein offenes Forum, um Veränderungsprozesse anzustoßen und Ideen zu teilen.
Das aktuelle Framework ist ein Fragenkatalog, der sich in 5 Bereiche unterteilt:
- Governance
- Menschenrechte
- Arbeitsnormen
- Umwelt
- Anti-Korruption
3.2 UN Social Development Goals (SDG)
Die UN hat 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals (SDG)) wurden am 25. September 2015 auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung 2015 am Hauptsitz der Vereinten Nationen in New York von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie sollen weltweit der Sicherung einer nachhaltigen Entwicklung auf ökonomischer, sozialer sowie ökologischer Ebene dienen.
Im Wesentlichen sollen die 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung:
- Armut und Hunger beenden und Ungleichheiten bekämpfen
- Selbstbestimmung der Menschen stärken, Geschlechtergerechtigkeit und ein gutes und gesundes Leben für alle sichern
- Wohlstand für alle fördern und Lebensweisen weltweit nachhaltig gestalten
Ökologische Grenzen der Erde respektieren: Klimawandel bekämpfen, natürliche Lebensgrundlagen bewahren und nachhaltig nutzen.
Die Besonderheit des SGD Reportings ist die Kontextualisierung der eigenen Initiativen zu den globalen Entwicklungen und Zielen. Die klassische Nachhaltigkeitsberichterstattung ist also nicht 1:1 auf eine SDG-Berichterstattung übertragbar. Hierfür sind Transferschritte notwendig.
Der SDG-Compass kann eine wertvolle Orientierung und Anregung bieten. Die Intention ist aber, dass Unternehmen weiterhin gemäß der Prinzipien existierender Standards berichten zu lassen.
4. Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD)
Die TCFD wurde vom Financial Stability Board (FSB) gegründet. Sie soll Empfehlungen zu entwickeln, welche Informationen Unternehmen offenlegen sollten, um Investoren, Kreditgeber und Versicherungsnehmer bei der angemessenen Bewertung und Preisbildung eines bestimmten Risikosatzes zu unterstützen – Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel.
5. Carbon Disclosure Projekt (CDP)
Während zur Gründung des CDPs einzig der Klimawandel relevanter Fokus der Arbeit war, wurde über die Zeit ein breiterer Kriterienkatalog entwickelt.
Dieser beinhaltet z.B.
- Offenlegung von Umweltdaten wie Treibhausgasemissionen und Wasserverbrauch
- Management von Umweltrisiken
- Best Practices im Zusammenhang mit Umweltführung, wie zum Beispiel das Setzen ehrgeiziger und bedeutender Ziele
- Vollständigkeit der Offenlegung
- Bewusstsein für Umweltauswirkungen
- Strategien zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Risikosteuerung
6. World Business Council for Sustainable Development (WBCSD)
7. Deutscher Nachhaltigkeitskodex (DNK)
Der DNK existiert seit 2011 und bietet einen Rahmen für die Berichterstattung zu nichtfinanziellen Leistungen, der von Organisationen und Unternehmen jeder Größe und Rechtsform verwendet werden kann.
Der DNK unterstützt den Aufbau einer Nachhaltigkeitsstrategie und bietet einen Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung. Hier sind einige der durch den DNK geschaffenen Rahmenbedingungen für das Nachhaltigkeitsreporting:
- Um den DNK zu erfüllen, erstellen Anwender in der Datenbank eine Erklärung zu 20 DNK-Kriterien und den ergänzenden nichtfinanziellen Leistungsindikatoren. Zudem gibt es Hinweise zur Anwendung und Prüfung.
- Der DNK gibt Orientierung, wie die CSR-Berichtspflicht sowie der Nationale Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte praktisch umgesetzt werden kann und bietet die Option im Sinne der EU-Taxonomie zu berichten.
- Die allgemein zugängliche DNK-Datenbank erzeugt Sichtbarkeit. Die veröffentlichten Berichte können miteinander verglichen werden.
8. Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation zw. International Labour Organization (ILO)
Als Arbeitsorganisation hat die ILO mit ihren 187 Mitgliedsstaaten im Juni 1998 auf der 86. Tagung der internationalen Arbeitskonferenz 5 Grundprinzipien ohne Gegenstimme angenommen, die sich alle im Bereich der Arbeitsbedingungen bewegen:
- Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen
- Beseitigung der Zwangsarbeit
- Abschaffung der Kinderarbeit
- Verbot der Diskriminierung in Beschäftigung und Beruf
- Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit
9. Securities and Exchange Commission (SEC)
© Roman Koehler 2024
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